Voraussichtlich weiterhin Ausgleichszahlungen bei großer Verspätung
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Yves Bot hat dem EuGH in seinem Schlussplädoyer empfohlen, an seiner bisherigen Rechtsprechung festzuhalten.
Folgt der Gerichtshof der Empfehlung, erhalten Fluggäste wesentlich verspäteter Flüge auch weiterhin eine Ausgleichszahlung von 125 bis 600 Euro.
BER-Eröffnung verschoben
Die Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg ist kurz vor dem Start verschoben worden. Was betroffene Fluggäste jetzt wissen müssen:
Fluggäste, die nunmehr nicht vom "Willy Brandt"-Airport aus starten oder dort (zwischen)landen können, haben sämtliche Ansprüche, die die EU-VO 261/2004 für ANNULLIERUNGEN vorsieht.







